Der Kirchenvorstand hat in seiner letzten Sitzung neue Regeln für den Gottesdienstbesuch beschlossen, die ab sofort gelten.
Es dürfen nur immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen teilnehmen (2G-Regel). Die Nachweise über eine Impfung oder Genesung müssen vor Ort kontrolliert werden. Bitte halten Sie Ihren Impfnachweis und einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) zur Eingangskontrolle griffbereit.
Während des gesamten Gottesdienstes müssen mind. OP-Masken getragen werden.
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als geimpfte oder genese Personen.
Wir empfehlen zum Selbstschutz FFP-2-Masken zu verwenden.