Spenden 
 
Wer Gutes tun will, braucht Geld. Dies gilt auch und gerade für die sogenannten Non-Profit-Organisationen, wie eben die Kirche. Wir sind sowohl für Spenden, wie auch für Sponsoring dankbar.

 

 

  Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

 


Nach § 10b Abs. 1, Satz 1 EStG (10. Oktober 2007) sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke bis zur 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abziehbar.

Genauere Auskünfte finden Sie im Internet. Stichwort: § 10b EStG von 2007